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Datum: 23.06.2023

Willkommen in Oberhavel!

Feierstunde zur Einbürgerung von 26 neuen Staatsbürgerinnen und -bürgern im Kreistagssaal

Feierstunde zur Einbürgerung von 26 neuen Staatsbürgerinnen und -bürgern im Kreistagssaal am 23.06.2023

© Landkreis Oberhavel

An insgesamt 26 Menschen hat der Landkreis Oberhavel am Freitag, dem 23.06.2023, in einem feierlichen Rahmen Urkunden zur Einbürgerung überreicht. Die Männer, Frauen und Kinder sind aus Argentinien, Ägypten, Bulgarien, Cap Verde, Lettland, dem Libanon, Marokko, aus Polen, Syrien, der Ukraine und aus Vietnam nach Oberhavel gekommen und haben nun die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Landrat Alexander Tönnies hat die Urkunden ausgehändigt. Die Kreismusikschule hat die Veranstaltung musikalisch begleitet.

„Die Einbürgerung ist ein bedeutender Schritt auf Ihrem individuellen Lebensweg. Und das nicht nur, weil viele kleine und anstrengende Schritte hinter Ihnen allen liegen. Sie haben viele Stolpersteine überwunden, vor allem aber haben Sie in Oberhavel – so hoffen wir das jedenfalls – eine neue Heimat gefunden“, richtete sich Landrat Alexander Tönnies direkt an die neuen Staatsbürgerinnen und -bürger. „Ihre Einbürgerung ist deshalb vor allem ein Bekenntnis zu den demokratischen Grundwerten unseres Landes. Sie symbolisiert aber auch den Willen, sich mit all ihren Fähigkeiten und Talenten in unsere Gesellschaft einzubringen. Es ist ein Zeichen der Verbundenheit mit unserem Land, aber auch mit unserem Landkreis Oberhavel, unseren Werten und unserer Kultur. Ich wünsche Ihnen sehr, dass dieser Tag für Sie der Beginn eines erfüllten und erfolgreichen Lebens in Oberhavel sein wird.“

Eingebürgert werden kann, wer sich seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland aufhält. Außerdem müssen die Identität und die Staatsangehörigkeit geklärt sein und das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung muss vorliegen. Vorausgesetzt wird auch ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis. Der Lebensunterhalt muss selbständig bestritten werden, und zwar für sich selbst und für die unterhaltsberechtigten Familienangehörigen, also ohne dass Sozialhilfe oder Bürgergeld beansprucht wird. Man darf nicht wegen einer Straftat verurteilt sein. Wer in Deutschland eingebürgert werden möchte, muss außerdem die deutsche Sprache beherrschen und nachweislich die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung kennen. Bei der Einbürgerung wird die eigene Staatsangehörigkeit in der Regel aufgegeben. Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen in Einzelfällen möglich.

Das Einbürgerungsverfahren selbst verläuft in mehreren Schritten: Nach einer ersten Beratung durch den Fachbereich Migration des Landkreises Oberhavel werden die Voraussetzungen für eine mögliche Einbürgerung geprüft. Liegen sie vor, kann ein Antrag auf Einbürgerung gestellt werden, für den verschiedene Unterlagen einzureichen sind. Im Anschluss sind verschiedene weitere Behörden an dem Verfahren zu beteiligen. Für das Einbürgerungsverfahren werden Gebühren in Höhe von etwa 255 Euro erhoben.

„Die Einbürgerung ist nicht nur ein rechtlicher Akt, sondern zeigt auch das gegenseitige Vertrauen und die Verbundenheit mit unserem Land und mit unserem Landkreis. Auch Oberhavel freut sich, Sie nun als deutsche Bürgerinnen und Bürger hier begrüßen zu dürfen. Denn unser Kreis steht für Weltoffenheit und Toleranz. Sie alle werden uns bereichern und zu einer vielfältigen Gemeinschaft beitragen“, sagte Matthias Kahl, Dezernent für Arbeit und Soziales.

In Oberhavel sind im Jahr 2021 86, im vergangenen Jahr 81 Menschen eingebürgert worden. 2023 waren es – inklusive der 26 neuen Einbürgerungen vom 23. Juni – bislang 66 Menschen. 288 weitere Anträge auf Einbürgerung werden aktuell bearbeitet.

Feierstunde zur Einbürgerung von 26 neuen Staatsbürgerinnen und -bürgern im Kreistagssaal am 23.06.2023

© Landkreis Oberhavel