Ein Besuch der Kreisverwaltung ist nur nach Terminvereinbarung möglich. Termine können entweder direkt bei Ihrem Ansprechpartner in der Kreisverwaltung oder zentral unter der Mailadresse info@oberhavel.de vereinbart werden. Die Kolleginnen und Kollegen der Infothek leiten Ihre Anfragen an den entsprechenden Fachbereich weiter.
Laut Corona-Basismaßnahmenverordnung des Landes Brandenburg ist zwar die Maskenpflicht entfallen. Es wird jedoch empfohlen, weiterhin zum eigenen Schutz und nach eigenem Ermessen eine Maske zu tragen, vor allem dann, wenn ein Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Sie können von der Pflicht zum Anlegen eines Sicherheitsgurtes oder zum Tragen eines Schutzhelmes unter bestimmten Voraussetzungen befreit werden.
Wer kann eine Ausnahme beantragen?
Wenn Ihnen das Anlegen eines Sicherheitsgurtes oder das Tragen eines Schutzhelmes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, können Sie von der Anlegepflicht beziehungsweise Tragepflicht befreit werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Ihren Antrag reichen Sie schriftlich bei der Straßenverkehrsbehörde unter Vorlage folgender Unterlagen ein:
Antrag auf Gurt- und Helmbefreiung
Ärztliche Bescheinigung
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren liegen pro Ausnahmegenehmigung bei 15 Euro. Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 50 Prozent sind von der Gebühr befreit.