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Kindertagespflege (Fachberatung/Fachaufsicht)

Die Kindertagespflege bietet Kindern grundsätzlich in den ersten drei Lebensjahren eine familiennahe Betreuung, bei der die individuellen Bedürfnisse berücksichtigt werden können. In einer Kindertagespflegestelle werden maximal fünf Kinder betreut. Die Betreuung kann im eigenen Haushalt, im Haushalt der Personensorgeberechtigten oder anderen geeigneten Räumlichkeiten stattfinden. Dem Förderauftrag des Achten Buches Sozialgesetzbuch (Kinder- und Jugendhilfegsetz) entsprechend soll die Kindertagespflege die Bildung, Erziehung und Betreuung umfassen.

Für Kindertagespflegepersonen

Tagespflegepersonen haben einen gesetzlichen Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege (§ 23 Absatz 4 SGB VIII). Die angebotene Beratung umfasst folgende Bereiche:

  • Informationen über rechtliche und organisatorische Zusammenhänge, um Orientierung und Sicherheit zu erlangen.
  • Unterstützung und Begleitung des pädagogischen Alltags, um eigenes Handeln zu reflektieren, Verhalten zu hinterfragen und Innovationen und Veränderungen herbeizuführen.
  • Anregungen und Impulse für den Alltag, um das pädagogische Handeln zu professionalisieren und die Erfahrungsmöglichkeiten für die Kinder zu erweitern.
  • Vermittlung bei Konflikten zwischen Eltern und Kindertagespflegepersonen mit dem grundsätzlichen Ziel, Betreuungsabbrüche zu vermeiden.

Beratung und Begleitung sind notwendig, um die Betreuungsverhältnisse für die Kinder stabil zu halten, die Kindertagespflege für alle Beteiligten als verlässliche professionelle und zufriedenstellende Form der Kindertagesbetreuung zu erhalten und weiterzuentwickeln.

Für Interessierte/Bewerberinnen und Bewerber

Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Fachbereich Jugend) ist für die Erteilung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII zuständig. Über die notwendigen Voraussetzungen und Verfahren zur Erlangung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII informieren Sie die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachaufsicht/Fachberatung Kindertagespflege.

Für interessierte Personen an einer Tätigkeit als Kindertagespflegeperson im Landkreis Oberhavel finden regelmäßig Informationsveranstaltungen statt.

Termine 2024:
  • Dienstag, 23.01.2024
  • Dienstag, 12.03.2024
  • Dienstag, 07.05.2024
  • Dienstag, 09.07.2024
  • Dienstag, 27.08.2024
  • Dienstag, 15.10.2024
  • Dienstag, 03.12.2024

jeweils 16.30 Uhr

Veranstaltungsort: Mittelstraße 16, 16515 Oranienburg, Raum 3.27

Um an einer der Informationsveranstaltungen teilnehmen zu können, melden Sie sich bitte unbedingt vorab per E-Mail (Kita@oberhavel.de) an.

Für Eltern

Kindertagespflege ist nicht nur eine Alternative zur Nutzung eines Tagesbetreuungsangebotes wie Kinderkrippe, Kindergarten oder Hort, sondern kann auch ergänzend genutzt werden, wenn die Öffnungszeiten der Betreuungseinrichtungen nicht mit den Arbeitszeiten der Eltern übereinstimmen und das Kind vor und/oder nach den Öffnungszeiten betreut werden muss. Zu folgenden Punkten können Sie sich beraten lassen:

  • Beratung und Informationen zur Kindertagespflege.
  • Vermittlung bei Konflikten zwischen Eltern und Kindertagespflegepersonen mit dem grundsätzlichen Ziel, Betreuungsabbrüche zu vermeiden.
  • Kostenübernahme von Elternbeiträgen und Feststellungen von Betreuungsbedarfen (Kitaverwaltung).

Fortbildungen 2024 für Kindertagespflegepersonen

Unseren aktuellen Fortbildungskalender finden Sie hier.