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Grundwasserabsenkung

Grundwasserabsenkungen sind erlaubnispflichtige Maßnahmen. Für Baumaßnahmen, die sich bis in den Grundwasserschwankungsbereich bewegen, um eine entsprechende Baufreiheit zu schaffen, können sie erforderlich werden.

Die untere Wasserbehörde ist für Grundwasserabsenkungen bis 2.000 Kubikmeter pro Tag (83,33 Kubikmeter pro Stunde) zuständig. Bei Grundwasserabsenkungen größer als 2.000 Kubikmeter pro Tag ist die obere Wasserbehörde zuständig; im Land Brandenburg demnach das Landesamt für Umwelt (LfU).

Das Antragsformular für die Beantragung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Absenkung des Grundwassers finden Sie rechts unter Dokumente.

Aktuelle öffentliche Bekanntmachungen finden Sie auf der Seite des Kreistages.

Gemäß der Verwaltungsvorschrift über Grundwasserabsenkungen bei Baumaßnahmen (VVGWA) ist der Antrag mindestens zwei Monate vor Beginn der Maßnahme einzureichen!