Heilpraktiker
Heilpraktikerinnen- und Heilpraktikerprüfung für März 2022 abgesagt
Aufgrund der pandemischen Lage hat die Landesgeschäftsstelle Heilpraktikerüberprüfungen für das Land Brandenburg in Potsdam die Heilpraktiker-Kenntnisprüfungen für den März 2022 abgesagt.
Dies betrifft auch die Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärter in Oberhavel. Es werden keine Anmeldungen entgegengenommen. Die nächste Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung findet demnach im Oktober 2022 statt.
Ein Antrag zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz kann für folgende Fachgebiete gestellt werden
- allgemeine Heilpraktikererlaubnis
- Heilpraktikererlaubnis, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
- Heilpraktikererlaubnis, beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie
Voraussetzungen für die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis
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Vollendung des 25. Lebensjahres
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deutsche Staatsangehörigkeit
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Schulabschluss, mindestens 8. Klasse
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keine körperlichen oder geistigen Leiden und keine Sucht
Unterlagen, die für die Anmeldung zur Prüfung im Fachbereich Gesundheit des Landkreises Oberhavel einzureichen sind
- Antrag auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis
- tabellarischer Lebenslauf mit beruflichem Werdegang, Datum und Unterschrift
- Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) zur Vorlage bei einer Behörde, nicht älter als ein Monat, das an folgende Anschrift mit dem Betreff "Heilpraktiker / Heilpraktikerin" zu senden ist: Landkreis Oberhavel Fachbereich Gesundheit, Adolf-Dechert-Straße 1, 16515 Oranienburg
- ärztliche Bescheinigung vom Hausarzt, ebenfalls nicht älter als ein Monat, in der versichert wird, dass keine körperlichen oder geistigen Leiden sowie keine Sucht vorliegen, die die erforderliche Eignung als Heilpraktiker / Heilpraktikerin beieinträchtigen
- amtlich beglaubigter Nachweis (Notar oder Einwohnermeldeamt) über den Schulabschluss (mindestens 8. Klasse)
- aktuelle Meldebescheinigung, aus der hervorgeht, dass der 1. Wohnsitz im Landkreis Oberhavel ist
- Kopie des Personalausweises, Vor- und Rückseite auf einem Blatt, mit Datum und Unterschrift
Anmeldezeitraum und Prüfungstermine
Der schriftliche Teil der Prüfung wird einheitlich im Land Brandenburg wie folgt durchgeführt:
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am dritten Mittwoch im März - Anmeldezeitraum vom 1. bis 31. Dezember des Vorjahres
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am zweiten Mittwoch im Oktober - Anmeldezeitraum vom 1. bis 31. Juli des laufenden Jahres