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Berechtigungsscheine für Nachuntersuchung

Ein Jahr nach Beginn der Lehrausbildung sind für Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Nachuntersuchungen gesetzlich vorgeschrieben.  Untersuchungsberechtigungsscheine werden im Land Brandenburg nur für die Nachuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) ausgegeben.

Das Angebot ist für Jugendliche kostenfrei.

Bitte bringen Sie zur Untersuchung Ihren Personalausweis mit. 

Bis zu welchem Alter ist eine Nachuntersuchung notwendig?

Eine Nachuntersuchung nach dem JArbSchG ist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erforderlich.

Wer kann die Nachuntersuchung durchführen?

Die Nachuntersuchung kann von dazu berechtigten Hausärzten, durch Betriebsärzte oder niedergelassene Arbeitsmediziner erfolgen.

Selbstverständlich können Sie die Nachuntersuchung auch bei uns durchführen lassen.

Wer stellt den Untersuchungsberechtigungsschein aus?

Der Untersuchungsberechtigungsschein wird im Land Brandenburg nur durch den für den Hauptwohnsitz des Jugendlichen zuständigen Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes ausgegeben.

Wer kann den Untersuchungsberechtigungsschein abholen?

Er kann von dem Jugendlichen selbst oder durch direkte Verwandte bei Vorlage des Personalausweises abgeholt werden.