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Schutzgebiete und -objekte

Das System von Schutzgebieten nach deutschem und europäischem Naturschutzrecht ist vielfältig. Die unterschiedlichen Schutz-kategorien verfolgen unterschiedliche Ziele und können sich in einem Gebiet auch teilweise überlagern. Folgende Schutzgebiete gibt es in unserem Landkreis:

Rechtsgrundlage

§§ 22-29 und 31-34 Bundesnaturschutzgesetz
§§ 8-13 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz