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Schuleingangsuntersuchung

Die Schuleingangsuntersuchung (Einschulungsuntersuchung) ist eine Pflichtuntersuchung nach dem Brandenburgischen Schulgesetz, bei der die Anwesenheit eines Personensorgeberechtigten erforderlich ist. Sie richtet sich an folgende Kinder, die in die Grundschule aufgenommen werden sollen:
  • Alle Kinder, die bis zum 30.09. des laufenden Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollenden
  • Kinder, die im Vorjahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden
  • Auf Wunsch der Eltern: Kinder, die in der Zeit vom 01.10. bis 31.12. des laufenden Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollenden
  • In begründeten Ausnahmefällen können Kinder angemeldet werden, die nach dem 31.12. jedoch vor dem 01.08. des folgenden Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollenden. Bei diesen Kindern ist jedoch ein gesicherter Nachweis zum Entwicklungsstand des Kindes vorzulegen.
Unser Angebot beinhaltet:
  • Ärztliche Untersuchung des Kindes zur Beurteilung der gesundheitlichen Schulfähigkeit
  • Abschlussgespräch sowie Auswertung der Untersuchungsergebnisse mit dem Arzt
  • Anfertigen der schulärztlichen Stellungnahme zur Aufnahme in die Grundschule
  • Bescheinigung zum Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes gegen Masern

Die Einschulungsuntersuchung dauert zirka 60 Minuten und wird nur vormittags durchgeführt. Die Untersuchung ist kostenfrei.

 

Aktuelle Informationen für die Eltern der Einschüler zum Schuljahr 2022/2023

Die  Schuleingangsuntersuchungen werden unter strenger Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen in den Diensträumen des Landkreises Oberhavel an den Standorten Oranienburg und Gransee durchgeführt.

Zusätzlich zu den bereits ausgehändigten Hinweisen ist für den Untersuchungstag bitte Folgendes zu beachten:

  • Jedes Kind kann nur von einer/einem (gesunden) Sorgeberechtigten begleitet werden
  • Die betreffenden Eltern erhalten eine Information zu Untersuchungstermin und -ort bei der Anmeldung an der zuständigen Grundschule oder die Mitarbeiterinnen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes nehmen telefonisch Kontakt mit den Eltern auf. Die Telefonnummern wurden mit Zustimmung der Eltern durch die Schulen an das Gesundheitsamt übermittelt.

Alle betreffenden Eltern werden gebeten, von telefonischen Nachfragen abzusehen. Es wird lediglich um Mitteilung gebeten, wenn sich Ihre Telefonnummer zwischenzeitlich geändert hat.

Mitzubringende Unterlagen

  • Ausgefüllter Elternfragebogen 
  • Gelbes Vorsorgeheft
  • Alle vorhandenen Impfdokumente des Kindes
  • Eventuell vorhandene ärztliche oder psychologische Befunde zur Einsicht
  • Eventuell vorhandene Einschätzungen von Therapeuten wie Ergotherapeuten oder Logopäden
  • Eventuell vorhandene Hilfsmittel wie Brille oder Hörgerät
  • Eventuell vorhandener Schwerbehindertenausweis

Gesetzliche Grundlagen

  • § 37 Brandenburgisches Schulgesetz
  • § 6 Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz
  • § 1 Kinder und Jugendgesundheitsdienst-Verordnung