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Datum: 06.02.2013

Traditionelle Winterschulung sowie rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation

jetzt in Landwirtschaftschule Oranienburg-Luisenhof

Während in diesen Wochen die Arbeit auf den Feldern ruht, laden die Landwirtschaftsschule Oranienburg-Luisenhof und der Kreisbauernverband Oberhavel/Barnim Landwirte, Forstwirte und Gärtner zur traditionellen Winterschulung ein. Vom 13. bis zum 28.02.2013 bringen namhafte Referenten den Teilnehmern folgende Themen näher:

  • Mittwoch, 13.02.2013, 09.00 Uhr: Agrarrechtsfragen, u. a. Reform der gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union ab 2014, Ausbau der Energienetze und gesetzliche Entschädigungsregelung, Entwicklung der Gesetzgebung (BauGB, GWB, und AGB)

  • Freitag, 15.02.2013, 10.00-13.00 Uhr: Weiterbildung für Spritzenfahrer im Pflanzenschutz, Neue gesetzliche Regelungen und Applikationstechnik im Pflanzenschutz, Abschluss: Zertifikat des LELF
     
  • Montag, 18.02.2013, 09.00-12.00 Uhr: Agrarrechtsfragen, u. a. Vertragsrecht, Pachtrecht für die Verpachtung landwirtschaftlicher, gärtnerischer und forstwirtschaftlich genutzter Flächen
     
  • Donnerstag, 28.02.2013, 10.00-12.00 Uhr: Tag des ökologischen Landbaus: Optimierung der Stickstoffflüsse für Boden und Pflanzen, Anbau von Leguminosen als Stickstoff- und Eiweißlieferant in der Fruchtfolge für Brandenburg

Zum Abschluss der Winterschulung 2013 begeben sich die Teilnehmer auf eine Exkursion zum Biolandhof Ralf Behring in Höhenland-Leuenberg, wo sie Einblick in die Praxis des ökologischen Landbaus sowie Informationen aus erster Hand erhalten.

Anmeldungen werden bis zum 12.02.2013 erbeten unter Tel. 03301 601-7045 oder -7046, Fax 03301 601-7049 oder per E-Mail landwirtschaftsschule@oberhavel.de. Details zu den Angeboten sind unter www.oberhavel.de abrufbar.

Neben der Winterschulung bietet die Landwirtschaftsschule für Ausbilderinnen und Ausbilder in der Landwirtschaft, Hauswirtschaft und im Gartenbau vom 15.02. bis zum 26.04.2013, jeweils freitags von 08.00 Uhr bis 14.45 Uhr einen Grundkurs „Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation“ als Voraussetzung für die Berufsausbildung behinderter Menschen gemäß § 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG) an. Angesprochen sollten sich betriebliche Ausbilderinnen und Ausbilder fühlen, die Jugendliche als Landwirtschafts-, Hauswirtschafts- oder Gartenbauhelfer ausbilden möchten, weil wegen ihrer Behinderung eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nicht in Betracht kommt. Die Teilnehmer erhalten ein Zertifikat der Landwirtschaftsschule. Bei entsprechender Voraussetzung ist eine Förderung möglich. Anträge sind vor Ausbildungsbeginn zu stellen.