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Datum: 29.06.2023

Tempo runter!

Weniger Lärm und Abgase in Oranienburger Ortsteilen / Zulässige Höchstgeschwindigkeit wird auf Strecken in Germendorf und Eden reduziert

Auto und Verkehr


Die untere Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Oberhavel hat am 28.06.2023 für das Stadtgebiet Oranienburg auf einigen neuralgischen Strecken die zulässige Höchstgeschwindigkeit für den fließenden Verkehr reduziert.

Das betrifft im Oranienburger Ortsteil Germendorf ganz konkret die folgenden Stellen:

  • Germendorfer Dorfstraße L170 (Bereich zwischen Straße am Globus und Straße Am Bahndamm sowie Bereich zwischen Straße Am alten Bahnhof und Knotenpunkt-LSA L172) Temporeduzierung auf 30 Kilometer pro Stunde ganztags
  • Kremmener Allee (L170) im Bereich zwischen dem Knotenpunkt Ampelanlage an der L172 und Mühlensteig: Temporeduzierung auf 30 Kilometer pro Stunde ganztags
  • Hohenbrucher Straße (K6521) im Bereich zwischen dem Knotenpunkt der Ampelanlage (L172) und Waldallee: Temporeduzierung auf 30 Kilometer pro Stunde ganztags
  • Veltener Straße (L172) im Bereich zwischen dem Knotenpunkt der Ampelanlage und Höhe Parkplatz am Friedhof: Temporeduzierung auf 30 Kilometer pro Stunde ganztags

Auch das Tempo auf der B96 wird außerorts auf der Ortsumgehung Oranienburg im Bereich der Siedlung Eden reduziert. Hier wird künftig nachts von 22.00 bis 06.00 Uhr eine Höchstgeschwindigkeit von 100 Kilometern pro Stunde gelten.

Die Maßnahmen dienen dem Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen und waren von der Stadt Oranienburg beim Landkreis beantragt worden. Die Entscheidung der unteren Straßenverkehrsbehörde in der Ortslage Germendorf geht über den Antrag der Stadtverwaltung Oranienburg noch hinaus. Beantragt war eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 Kilometer pro Stunde zwischen 22.00 und 06.00 Uhr. Das Einvernehmen der Stadt Oranienburg für die beabsichtigte Maßnahme liegt bereits vor.

Die Aufstellung der Verkehrszeichen erfolgt durch den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg und durch den Landkreis Oberhavel selbst – spätestens bis zum 31.07.2023.

[aktualisiert 06.07.2023]