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Datum: 01.11.2021

Straßensperrung aufgrund Sanierung der L 211 in Lehnitz

Bauarbeiten starten am Mittwoch, 03.11.2021 / Sperrung bringt Einschränkungen bis Dezember 2021

Auf der Landesstraße L 211 (Mühlenbecker Weg) im Oranienburger Ortsteil Lehnitz beginnen am Mittwoch, dem 03.11.2021, Arbeiten zur Instandsetzung der Fahrbahn. Auf einer Länge von etwa 600 Metern erhält die Landesstraße eine neue Fahrbahn. Die Arbeiten dauern voraussichtlich bis Ende Dezember 2021. Darüber hat der Landesbetrieb Straßenwesen den Landkreis Oberhavel jetzt informiert.

Im Zuge der Bauarbeiten wird die L 211 für den Verkehr voll gesperrt. Konkret ist die Straße ab der Einmündung Friedrich-Wolf-Straße/Brieseweg bis zum Ortseingang Lehnitz (Höhe Einfahrt Teststelle/Oberschule/TÜV) nicht befahrbar. Eine Umleitung wird ausgeschildert und erfolgt weiträumig über die Bundesstraße B 273 via Wensickendorf und die L 21 via Summt sowie in umgekehrter Richtung. Zu Fuß oder per Fahrrad können die vorhandenen Wege weiterhin genutzt werden. Anwohnerinnen und Anwohnern empfiehlt der Landesbetrieb, ihre Fahrzeuge außerhalb der Baustelle abzustellen, weil die jeweiligen Grundstücke nicht mit Kraftfahrzeugen erreichbar sein werden.

Zu den Anliegern gehört unter anderem die Feuerwache Lehnitz. Auch Schulungszentren und Gewerbebetriebe, eine Außenstelle des Landesbetriebs Forst Brandenburg sowie zahlreiche private Personen sind betroffen. Berührt werden von der Sperrung außerdem die Oberschule Lehnitz, eine Gemeinschaftsunterkunft und die durch die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. betriebene Corona-Teststelle des Landkreises. Die Zufahrt zu den Einrichtungen ist während des kompletten Zeitraums der Baumaßnahme nur aus Richtung Summt über die Zufahrt zur Teststelle gegeben.

Aufgrund der massiven Einschränkungen für die Anlieger hat die Straßenverkehrsbehörde des Landkreis Oberhavel der Maßnahme in der jetzt angekündigten Form keine Zustimmung erteilt. Der Kreis hatte zudem gefordert, dass an beiden Enden der Baustelle für die Anlieger Ersatzparkflächen ausgewiesen werden. Als Baulastträger wird der Landesbetrieb Straßenwesen die verkehrsrechtliche Anordnung voraussichtlich dessen ungeachtet vornehmen.