Lärmschutz in Freienhagen: Straßenverkehrsbehörde hat nachts Tempo-30-Abschnitt angeordnet
„Dies dient dem Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen und wurde auf Grund von Anträgen aus der Bürgerschaft eingeleitet“, begründet der Leiter des Fachbereichs Mobilität und Verkehr, Steven-Benjamin Scholle, die Anordnung und lobt zugleich die gute Zusammenarbeit mit allen Verfahrensbeteiligten – der Polizei, dem Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg als Straßenbaulastträger sowie der Stadt Liebenwalde, die das Einvernehmen für die Anordnung erteilt hat.
Grundlage für die Entscheidung ist ein schalltechnisches Gutachten entsprechend der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS 90), die der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg im Verfahren zu erbringen hatte. Allgemeine Kriterien für die Beurteilung sind unter anderem die Verkehrsstärke, der Anteil von LKW, die zulässige Höchstgeschwindigkeit, die Art der Straßenoberfläche, die Steigung sowie der Abstand zwischen dem Immissionsort und der Schallquelle.
Nach neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen der Weltgesundheitsorganisation WHO, des Umweltbundesamtes und anderer muss bei einer dauerhaften Lärmbelastung ab 65 dB(A) tagsüber oder 55 dB(A) nachts mit einer Gesundheitsgefährdung gerechnet werden. So nimmt insbesondere das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen bei Männern um ein Viertel und bei Frauen um ein Drittel zu. Die in Freienhagen in den Nachstunden ermittelten Daten liegen mit bis zu 58,1 db(A) über dem Wert von 55 dB(A) und stellen insofern eine konkrete Gefahrenlage für die Anwohnerinnen und Anwohner des betroffenen Abschnitts dar. Die Aufstellung der Verkehrszeichen erfolgt durch den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg bis zum 31.08.2023.