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Datum: 07.07.2023

Keine Schließtage der Kreisverwaltung Oberhavel ab 2024

Kreisverwaltung Oberhavel bleibt an Brückentagen ab dem kommenden Jahr geöffnet / Besuch der Kreisverwaltung auch ohne vorherige Terminvereinbarung möglich

Kreisverwaltung Haus 1.

© Landkreis Oberhavel




Die Kreisverwaltung Oberhavel wird an Brückentagen künftig stets geöffnet sein. Diese neue Regelung wird ab dem Jahr 2024 gelten.

Landrat Alexander Tönnies hatte das bereits in seinem Wahlprogramm angekündigt und begründet die Entscheidung: „Die Menschen auch bei uns in Oberhavel nutzen gerade Brückentage sehr gerne, um Behördengänge zu erledigen. Denn dafür fehlt im Alltag manchmal die Zeit – auch weil gerade Menschen mit längeren Arbeitswegen Sprechzeiten nur schwer einhalten können. Ihnen dennoch eine bestmögliche Dienstleistung anzubieten, bleibt unser Anspruch. Deshalb wollen wir unser Haus künftig auch an Brückentagen öffnen.“

Für 2023 gilt die neue Regelung allerdings noch nicht. Denn für das laufende Jahr waren die Schließtage bereits langfristig festgelegt worden. Daher bleibt die Kreisverwaltung an den Brückentagen vor dem Tag der deutschen Einheit, also am Montag, dem 02.10.2023, sowie am Tag vor dem Reformationstag, am Montag, dem 30.10.2023, letztmalig für den Publikumsverkehr geschlossen. Ab 2024 gibt es dann keine Brückentage mehr.

Die Kreisverwaltung weist außerdem darauf hin, dass ein Besuch für Bürgerinnen und Bürger auch ohne vorherige Terminvereinbarung möglich ist. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir allen Besucherinnen und Besuchern der Kreisverwaltung, möglichst vorab individuelle Termine abzusprechen. Diese können entweder direkt beim jeweiligen Ansprechpartner oder der Ansprechpartnerin in der Kreisverwaltung oder zentral unter der E-Mail-Adresse info@oberhavel.de vereinbart werden. Die Kolleginnen und Kollegen der Infothek leiten die Anfragen an die jeweiligen Fachbereiche weiter. Der Landrat erklärt: „Die Terminvergabe hat sich bewährt: Denn so lassen sich Wartezeiten reduzieren und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich viel besser auf den einzelnen Termin und sein Anliegen vorbereiten. Das spart Zeit für alle, die ein Anliegen an unsere Verwaltung richten möchten.“

  • Unbedingt erforderlich ist eine Terminvereinbarung mit der Kfz-Zulassungsstelle und der Fahrerlaubnisbehörde. Möglich ist dies im Terminbuchungsportal.