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Datum: 09.10.2023

Geflügelpest: Veterinäramt verfügt neue Regeln

Geflügelausstellungen, -märkte und -veranstaltungen dürfen nur in geschlossenen Räumen stattfinden / Tiere müssen vorher untersucht werden

Die Geflügelpest ist in Deutschland weiter auf dem Vormarsch. Im Land Brandenburg wurden in den vergangenen neun Monaten mehr als 40 Fälle der hoch ansteckenden Tierseuche bei Wildvögeln nachgewiesen. Wegen der Entwicklung bei der aviären Influenza, wie die Geflügelpest oder Vogelgrippe genannte Tierseuche heißt, gilt im Landkreis Oberhavel bereits seit dem 02.10.2023 eine neue Allgemeinverfügung. Darauf weist das Veterinäramt des Kreises nun noch einmal explizit hin.

„Es geht vor allem darum, das Risiko zu mindern, dass die bei Wildvögeln nachgewiesene Geflügelpest auch Hausgeflügelbestände erreicht. Damit die Seuche dort nicht eingetragen wird, müssen Tiere, die bei Ausstellungen, auf Märkten oder bei Veranstaltungen gezeigt werden sollen oder die dem reisegewerblichen Verkauf dienen, vorher untersucht werden. Die Tiere dürfen außerdem nur in geschlossenen Räumen gezeigt werden“, erklärt der für den Veterinärbereich zuständige Dezernent Egmont Hamelow.

Grundlage für die Verfügung des Landkreises ist ein Erlass des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz. Geflügel, das bei Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten und Veranstaltungen ähnlicher Art gezeigt werden soll, ist nachweislich virologisch mit Entnahme eines kombinierten Rachen-Kloaken-Tupfers auf das hochpathogene Influenzavirus in einem akkreditierten Labor zu untersuchen. Der negative Befund darf zum Veranstaltungsbeginn nicht älter als sieben Tage sein. Nur Tauben sind von dieser Regelung ausgenommen. Tiere, die im Reisegewerbe abgegeben werden sollen, müssen längstens vier Tage vor der Abgabe klinisch tierärztlich untersucht oder – im Fall von Enten und Gänsen – virologisch negativ auf das hochpathogene aviäre Influenzavirus getestet worden sein.

Die vollständige Allgemeinverfügung kann unter www.oberhavel.de/Veterinärwesen eingesehen werden.

Der Landkreis Oberhavel weist außerdem darauf hin, dass alle Geflügelhalterinnen und -halter ihrer Geflügelbestände beim Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anmelden müssen – sofern sie das noch nicht getan haben. Nähere Informationen sind auch dem Merkblatt „Hausgeflügel vor Geflügelpest schützen – Empfehlungen für Kleinbetriebe und Hobbyhaltungen mit Geflügelhaltung (unter 1.000 Tiere)“ des Ministeriums für Soziales, Integration und Verbraucherschutz zu entnehmen. Das Merkblatt ist ebenfalls auf der Webseite des Landkreises zu finden.

Das Veterinäramt bitten zudem alle Bürgerinnen und Bürger um eine Nachricht, falls sie ein vermehrtes Wildvogelsterben beobachten sollten. Die Behörde ist unter der Rufnummer 03301 601-6238 oder per E-Mail unter veterinaeramt@oberhavel.de zu erreichen.

Weitergehende Informationen zur Geflügelpest sind auch auf den Internetseiten des Friedrich-Löffler-Instituts zu finden.