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Datum: 23.01.2023

Wer will Richterin oder Richter sein?

Oberhavel sucht Schöffinnen und Schöffen für Jugendstrafsachen für die Amtsgerichte in Oranienburg und Zehdenick sowie das Landgericht in Neuruppin

Im Dezember endet die Wahlperiode für die Schöffinnen und Schöffen für Jugendstrafsachen an den Amtsgerichten in Oranienburg und Zehdenick sowie am Landgericht in Neuruppin. Der Landkreis Oberhavel ist deshalb jetzt auf der Suche nach ehrenamtlich Engagierten, die sich für das Amt begeistern können und hat das Bewerbungsverfahren gestartet. Für den Einsatz an den Gerichten wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt.

Gesucht werden Frauen und Männer, die ab Januar 2024 als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Jugendstrafsachen teilnehmen. Sie werden mit gleichem Stimmrecht wie Berufsrichterinnen und -richter über Schuld- und Straffragen mitentscheiden. Dafür schlägt der Jugendhilfeausschuss des Landkreises dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht insgesamt im besten Falle 240 Kandidatinnen oder Kandidaten vor – das sind doppelt so viele wie Schöffen benötigt werden. Der Wahlausschuss wird dann in der zweiten Hälfte dieses Jahres aus den Vorschlägen die Jugendschöffen wählen.

Bewerben können sich Bürgerinnen und Bürger, die im Landkreis Oberhavel wohnen und am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige. Voraussetzung ist außerdem, dass sie die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin beziehungsweise eines Schöffen verlangt Lebenserfahrung und in hohem Maße Menschenkenntnis, Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – eine gesundheitliche Eignung. Schöffinnen und Schöffen in Jugendstrafsachen sollten außerdem über eine besondere Eignung in der Jugenderziehung verfügen.

Bereits tätige Jugendschöffinnen und Jugendschöffen können sich erneut bewerben – auch wenn sie bereits in zwei aufeinanderfolgenden Amtsperioden tätig waren, von denen die letzte noch andauert. Die Zahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter ist so bestimmt, dass jede und jeder zu etwa zwölf Sitzungen im Jahr herangezogen werden kann. Für diese Tätigkeit sind die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen vom Arbeitgeber freizustellen. Sie erhalten nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) eine Aufwandsentschädigung. Die neue Amtszeit beginnt am 01.01.2024 und endet im Dezember 2028.

Wer Interesse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit hat und die Voraussetzungen erfüllt, kann sich für die Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen bis zum 31.03.2023 im Fachbereich Jugend des Landkreises Oberhavel bewerben. Weitere Informationen sowie das Bewerbungsformular sind auf der Webseite des Landkreises zu finden unter: www.oberhavel.de/jugendschöffenwahl2023

Nachfragen können an den Fachbereich Jugend gerichtet werden: per Telefon unter 03301 601-471 oder per E-Mail an: fb.jugend@oberhavel.de


Amtsgericht Oranienburg

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