Sprungziele
Inhalt
Datum: 26.04.2017

Landkreis genehmigt Impfung gegen Blauzungenkrankheit

Tierhalter können ihre Wiederkäuer ab sofort gegen zwei Varianten der Tierseuche immunisieren lassen.

Halter von Rindern, Schafen und Ziegen im Landkreis Oberhavel dürfen ihre Tiere ab sofort mit einem inaktivierten Impfstoff der Variante (Serotypen) 4 und 8 gegen die Blauzungenkrankheit (BTV) impfen lassen. Eine entsprechende Genehmigung hat der Landrat des Landkreises Oberhavel in Form einer Allgemeinverfügung am Mittwoch, dem 26.04.2017, erteilt.

Die Blauzungenkrankheit (auch Bluetongue, Maulkrankheit oder engl. Catarrhal fever of sheep genannt) ist eine virale Infektionskrankheit. Die anzeigepflichtige Tierseuche wird durch Gnitzen (Mückenart) übertragen. Da das Virus über Monate im Blut der infizierten Tiere zirkuliert, können Gnitzen das Virus auch zeitversetzt aufnehmen und weiterverbreiten. Bei Erkrankung weisen die Tiere ein gestörtes Allgemeinbefinden mit Fieber, Lahmheit, Schwellungen und Rötungen der Kopfschleimhäute auf. Die namensgebende blaue Zunge tritt jedoch eher selten auf, ebenso wie plötzliche Fehlgeburten und vorübergehende Unfruchtbarkeit bei Schafböcken. Bei Ziegen und Schafen ist der Krankheitsverlauf meist schwerer als bei Rindern.

Die Allgemeinverfügung im vollständigen Wortlaut finden Sie im Anhang.

Kühe

Hintergrund
Das Virus tritt in verschiedenen Serotypen auf, wobei BTV 4 und BTV 8 bis dato am Bedeutendsten sind. BTV 4 hat sich bereits bis nach Österreich ausgebreitet; seit September 2015 werden auch regelmäßig BTV 8 Infektionen in Frankreich gemeldet. Das Friedrich-Loeffler-Institut schätzt daher das Risiko einer Einschleppung des Erregers nach Deutschland als wahrscheinlich bis hoch ein. Bei einem solchen Eintrag würde der Erreger auf eine völlig ungeschützte Tierpopulation treffen. Als wichtigste Schutzmaßnahme gegen eine Infektion mit BTV gilt die Impfung. Da weder die Infektion noch die Impfung zu einer Ausbildung von Antikörpern (Immunität) gegen mehrere Varianten gleichzeitig führt, empfiehlt die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin am FLI ausdrücklich die Impfung.

Da es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche handelt, darf die Impfung nur durch einen Tierarzt durchgeführt werden. Gemäß § 4 (1) der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung ist die Impfung genehmigungspflichtig durch das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt. Diese Genehmigung wurde für den Landkreis Oberhavel erteilt. D. h. Tierhalter können ihre Tiere nun durch einen Tierarzt ihrer Wahl mit zugelassenen inaktivierten Impfstoffen gegen BTV 4 und 8 impfen lassen. Die Impfung muss binnen 7 Tagen in der Datenbank „HI-Tier“ vermerkt werden. Beim Rind hat dies einzeltierbezogen, bei Schafen und Ziegen auf Bestandsbasis zu erfolgen.

Kosten
Die Tierseuchenkasse Brandenburg unterstützt die freiwillige Impfung mit der Übernahme der Netto-Kosten für die Durchführung der Impfung (1 Euro bzw. 1,40 Euro/Tier) und der Bestandsgebühr in Höhe von 26 Euro. Voraussetzung hierfür ist die ordnungsgemäße Meldung der Tierbestände, die Bezahlung der Tierseuchenkassenbeiträge sowie die Vorlage des Generalantrages und des vollständig ausgefüllten Beihilfeantrages durch den Tierhalter. Die Kosten des Impfstoffes sind komplett durch den Tierhalter zu bezahlen. Weitere Informationen finden Sie unter der Internetadresse der Tierseuchenkasse Brandenburg (www.tsk-bb.de).

Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit finden Sie hier.