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Datum: 26.10.2020

Asyl: Landkreis fordert zum Auszug aus den Gemeinschaftsunterkünften auf

Asylsuchende ohne Berechtigung erhalten in Kürze entsprechende Schreiben

Die Gemeinschaftsunterkunft in Kremmen wurde zum 01.10.2020 geschlossen.

© Landkreis Oberhavel

Bereits während der jüngsten Kreistagssitzung hatte Landrat Ludger Weskamp darauf hingewiesen, dass anerkannte Flüchtlinge, die keine Verpflichtung und Berechtigung mehr haben, in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen, zum Auszug aufgefordert werden.

Dazu teilt der zuständige Sozialdezernent Matthias Kahl mit: „In Kürze werden 61 Bewohnerinnen und Bewohner schriftlich aufgefordert, binnen drei Monaten die Flüchtlingsunterkunft zu verlassen. Betroffen sind alle anerkannten Flüchtlinge, die ein Einkommen beziehen und deshalb keine Sozialleistungen benötigen. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter vor Ort werden Hilfestellungen leisten, der konkreten Wohnungssuche müssen die Bewohner jedoch selbst nachkommen“.

Dass das gelingen kann, zeigt das jüngste Beispiel aus Kremmen. Dort wurde die Gemeinschaftsunterkunft mit zuletzt 162 Bewohnerinnen und Bewohner zum 01.10.2020 geschlossen. 125 Personen wurden auf andere Gemeinschaftsunterkünfte verteilt, 31 Personen konnten eine eigene Wohnung beziehen, sechs Personen sind unbekannt verzogen.

Aktuell leben 1.127 Menschen in den Gemeinschaftsunterkünften, verteilt auf folgende Standorte: Fürstenberg (59), Gransee (73), Zehdenick (80), Borgsdorf (165), Bärenklau (151), Lehnitz (170) und Stolpe/Süd (429).

375 Asylsuchende leben in Wohnungen. In diesem Jahr hat der Landkreis Oberhavel ein Aufnahmesoll von 308 Asylsuchenden, erst 107 Personen sind bislang in Oberhavel angekommen. „Dass die Zahl so gering ist, hängt einerseits mit dem aktuellen Fluchtgeschehen und den daraus resultierenden geringen Zugängen zusammen. Anderseits erfolgte coronabedingt fast keine Verteilung innerhalb Brandenburgs.“ so Kahl.

Bisher erfolgten in diesem Jahr acht Abschiebungen und 13 eigenständige Ausreisen.