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Datum: 19.09.2019

Erste Mittel nach neuer Denkmalförderrichtlinie ausgegeben

Übergabe der Förderbescheide an elf Denkmaleigentümer

771 Denkmale gibt es im Landkreis Oberhavel – weit mehr als die allgemein bekannten Schlösser, Gutshäuser oder Kirchen. Auch einfache Wohnbauten, Siedlungen, Bauernhäuser, Bahnhöfe, Schleusen oder Industrieanlagen sind in die Denkmalliste eingetragen. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Bodendenkmalen.

Sie alle sollen für nachfolgende Generationen gesichert und erhalten werden. Dass das nicht immer einfach ist, wissen Eigentümer von Denkmalen nur zu gut, denn sie sind für deren Erhaltung in der Verantwortung. Der Kreistag Oberhavel hat deshalb in seiner Sitzung am 13.03.2019 eine Denkmalförderrichtlinie für den Landkreis Oberhavel beschlossen. 150.000 Euro stehen nunmehr jährlich für den Erhalt von Denkmalen in Oberhavel bereit.

Landrat Ludger Weskamp und Bauordnungsdezernent Egmont Hamelow überreichten am Donnerstag die ersten Fördermittelbescheide an elf Denkmalbesitzerinnen und -besitzer. „Ich freue mich, dass wir heute auf der Grundlage des Kreistagsbeschlusses die ersten kreislichen Fördermittel für den Denkmalschutz an die Eigentümer übergeben können. Denkmale sind wichtige Bestandteile unserer Baukultur und unserer Kulturlandschaft. Sie schaffen kulturelle und regionale Identität. Mit den von uns geschaffenen neuen Fördermöglichkeiten wollen wir insbesondere auch das Engagement der Denkmaleigentümer würdigen."

Egmont Hamelow: "Es ist ein wichtiges Signal, dass der Landkreis nicht nur mit seinen Fachleuten von der Denkmalschutzbehörde die Besitzer von Denkmalen in Oberhavel unterstützt, sondern ihnen nunmehr auch finanziell unter die Arme greifen kann – insbesondere bei Denkmalen, die in ihrem Bestand gefährdet sind. Wir wünschen uns, dass dieses Angebot rege angenommen wird."

Förderbescheide wurden für folgende Vorhaben vergeben:

1) Büdnerhaus in der Dorfstraße 11 in Bergfelde
2) zwei Erbbegräbnisreihen auf dem städtischen Friedhof in Oranienburg
3) Mittelflurhaus in der Berliner Straße 14 in Menz
4) Gehöft in der Lindenallee 49 in Vehlefanz
5) ehemalige Ofenfabrik Schmidt, Lehmann & Co. GmbH in Velten
6) Spritzenhaus in Glambeck
7) Scheune des Gutes Lindenhof in Birkenwerder
8) Wohnhaus in der Havelstraße 27 in Oranienburg
9) Villa in der Wallstraße 24 in Fürstenberg
10) Brauhaus in Himmelpfort
11) Wohnhaus in der Rudolf-Breitscheid-Straße 29 in Liebenwalde

Nach der Richtlinie werden Maßnahmen gefördert, die zur denkmalgerechten Sicherung, Erhaltung, Instandsetzung, Konservierung und Restaurierung eines Denkmals erforderlich sind. Dazu zählen beispielsweise Gutachten und Planungsleistungen, investive und Sicherungsmaßnahmen sowie Restaurierungs- und Konservierungsarbeiten. Der Zuschuss darf 50 Prozent des zuwendungsfähigen Kostenaufwandes nicht überschreiten und kann maximal 50.000 Euro betragen. Ausnahmen können nur gewährt werden, wenn bei einer Maßnahme ein besonderes öffentliches Interesse besteht. Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme muss durch den Antragsteller abgesichert sein.

Insgesamt waren bei der unteren Denkmalschutzbehörde 20 Förderanträge eingegangen. Die Verteilung der Mittel erfolgt entsprechend der Bedeutung des jeweiligen Denkmals sowie der Dringlichkeit seiner Erhaltung.

Anträge für das Förderjahr 2020 können noch bis zum 31.12.2019 eingereicht werden. Den Antrag sowie alle notwendigen Informationen findet man unter:
www.oberhavel.de/denkmalschutz

Erstmals erhielten Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer Fördermittelbescheide (19.09.2019)

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