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Datum: 25.05.2022

Coronavirus: Aktuelle Lage in Oberhavel

Meldungen nach §20a Infektionsschutzgesetz vornehmen / Teststellen schließen / Aktuelle Fallzahlen / 7-Tage-Inzidenz bei 238,1

Im Zusammenhang mit dem §20a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) hat das Gesundheitsamt des Landkreises Oberhavel entsprechend einer Weisung des Landes Brandenburg seit dem 15.03.2022 eine Allgemeinverfügung erlassen. Demnach sind betroffene Einrichtungen und Unternehmen zur aktiven Meldung derjenigen Mitarbeitenden verpflichtet, die keinen gültigen Impf- oder Genesenennachweis oder ein ärztliches Zeugnis einer medizinischen Kontraindikation für eine Impfung vorgelegt haben. Bestehen Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit der Nachweise, so muss dies ebenfalls gemeldet werden.

Die Meldungen erfolgen über ein einheitliches Meldeportal, das durch den Landkreis Oberhavel installiert wurde. Nach derzeitigem Stand wurden dem Landkreis 402 Mitarbeitende aus 112 Einrichtungen gemeldet. Zwei Einrichtungen haben sich registriert, aber noch keine Personenmeldung vorgenommen. Das Gesundheitsamt ruft dazu auf, noch nicht erfolgte Meldungen zügig nachzuholen.

Derzeit werden alle eingegangenen Meldungen gesichtet und geprüft und entsprechende Aufforderungsschreiben versandt, innerhalb von drei Wochen einen entsprechenden Nachweis vorzulegen. Wenn gemeldete Beschäftigte dieser Aufforderung nicht nachkommen, folgt gegebenenfalls eine erneute Aufforderung beziehungsweise Erinnerung zur Vorlage eines Nachweises. Diese Erinnerung wird ein Angebot einer Impfaufklärung, einer Impfung beziehungsweise die Vermittlung eines Impftermins sowie eine Aufklärung über die Konsequenzen einer Nichtvorlage des Impfnachweises beinhalten.

Parallel zur Aufforderung, innerhalb von drei Wochen einen Nachweis vorzulegen, prüft das Gesundheitsamt die Versorgungsgefährdung der Einrichtungen. Diese bemisst sich nach dem jeweiligen gesundheitlichen oder pflegerischen Bedarf des Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Falls die Prüfung ergibt, dass durch den Ausfall der gemeldeten Person(en) die Versorgungssicherheit gefährdet ist, wird das Gesundheitsamt die Einrichtung darüber informieren, dass für die Zeit von sechs Wochen kein Verfahren zum Betretungs- oder Tätigkeitsverbot gegen die beschäftigte Person eingeleitet wird. Die Einrichtung hat dann entsprechend Zeit, geeignete Maßnahmen umzusetzen, damit die Versorgungssicherheit nach den sechs Wochen gewährleistet werden kann – zum Beispiel durch Neueinstellungen von geimpften Personen. Nach Ablauf dieser sechs Wochen kann eine erneute unaufgeforderte Einschätzung der Einrichtung zu den Auswirkungen mit einer detaillierten Begründung erfolgen. In der Regel erfolgt dann kein weiterer Aufschub.

Nach § 20a Absatz 5 IfSG kann das Gesundheitsamt einer Person, die trotz der Anforderung keinen Nachweis innerhalb einer angemessenen Frist vorlegt, untersagen, dass sie die Einrichtung betritt oder in einer solchen Einrichtung tätig wird. Für diesen Ermessungsspielraum hat das Gesundheitsministerium den Gesundheitsämtern klare Vorgaben gemacht. Danach sollen die Gesundheitsämter ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot anordnen, wenn eine Person allen genannten Aufforderungen nicht nachkommt. Ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot stellt somit die letzte Stufe des Verfahrens dar. Bislang wurden durch das Gesundheitsamt keine Tätigkeits- oder Betretungsverbote ausgesprochen.

Teststellen schließen
Angesichts der aktuell deutlich gesunkenen 7-Tage-Inzidenz ist auch die Nachfrage nach Testangeboten im Landkreis abgeklungen. Deshalb schließt der Johanniter Unfallhilfe e.V. ihre Teststelle in Lehnitz zum 03.06.2022. Bereits zum Montag, 23.05.2022, hat der DRK - Kreisverband Gransee e. V. den Betrieb seiner Teststellen in Gransee und Löwenberg eingestellt. Der Landkreis Oberhavel bedankt sich bei den Hilfsorganisationen für ihre monatelange Unterstützung bei den Bürgertestungen.

Aktuelle Fallzahlen
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert für den Landkreis Oberhavel liegt mit Datum vom Mittwoch, 25.05.2022, bei 238,1. Bisher sind im Landkreis insgesamt 61.869 Menschen positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestet worden. Seit Mittwoch, 18.05.2022, wurden 166 Neuinfektionen registriert. Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz für das Land Brandenburg liegt bei 2,29.
408 Personen sind in Oberhavel seit Beginn der Pandemie an oder infolge einer Coronainfektion verstorben (Quelle: Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Brandenburg, 25.05.2022, 07.46 Uhr).

Aktuell sind insgesamt 10 Gemeinschaftseinrichtungen im Landkreis von Coronafällen betroffen, darunter fallen Schulen, Kindertagesstätten, Pflegeeinrichtungen, Wohnstätten sowie Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete.

Die Gesamtzahl der COVID19-Fälle seit Beginn der Pandemie verteilt sich wie folgt auf die Kommunen im Landkreis: Birkenwerder: 2.320 (+6), Fürstenberg/Havel: 1.480 (+7), Glienicke/Nordbahn: 3.371 (+20), Gransee: 1.811 (+19), Großwoltersdorf: 196 (+1), Hennigsdorf: 7.170 (+45), Hohen Neuendorf: 7.802 (+29), Kremmen: 2.220 (-5), Leegebruch: 2.214 (+8), Liebenwalde: 1.130 (-5), Löwenberger Land: 2.347 (+11), Mühlenbecker Land: 4.454 (+4), Oberkrämer: 3.616 (+41), Oranienburg: 13.793 (-10), Schönermark: 123 (+3), Sonnenberg: 236 (+0), Stechlin: 283 (+4), Velten: 3.737 (+0), Zehdenick: 3.556 (-10).


Hinweise zu den Fallzahlen:
Derzeit finden umfangreiche Datenbereinigungen statt. So werden unter anderem doppelt angelegte Fälle und Personen aus den Datensätzen entfernt. Daher kann es dazu kommen, dass die Fallzahlen in einigen Gemeinden sinken.

Der Landkreis Oberhavel leitet die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Land Brandenburg weiter. Diese Daten gehen nach einer Plausibilitätsprüfung in die tägliche Meldung der Fallzahlen des Landes Brandenburg ein. Durch das Land Brandenburg werden die Daten an das Robert Koch-Institut (RKI) weitergeleitet.

Die Angabe der Infektionsfälle in den Kommunen erfolgt auf Basis der Fachanwendung SurvNet. Eine gemeindescharfe Zuordnung der aktiven Infektionsfälle ist auf Grundlage der Fachanwendung nicht gegeben. Die Angabe in Klammern bezieht sich auf die Anzahl der Neuinfektionen im Vergleich zur letzten Veröffentlichung der Fallzahlen durch den Landkreis Oberhavel. Die Angabe der Fälle ohne Angabe des Wohnortes basiert auf Meldungen von Ärzten, Kliniken oder Laboren ohne Angabe der Postleitzahl. Eine Recherche des Wohnortes erfolgt im Verlauf der Bearbeitung des Positivfalls und wird im Zuge dessen nachgetragen. Insofern werden den Kommunen gegebenenfalls Fälle nachträglich zugeordnet, die nicht als Neuinfektion in die Gesamtzahl der Infektionen einfließen. In Einzelfällen sind zudem Korrekturen aufgrund ungenauer Zuordnungen erforderlich.

Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den vergangenen sieben Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner. Eine Angabe der Zahl genesener Personen ist auf Grundlage der Fachanwendung nicht möglich. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet.


Coronavirus (Symbolfoto)

© Landkreis Oberhavel