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Datum: 30.03.2021

Coronavirus: Aktuelle Lage in Oberhavel

Aktuelle Fallzahlen / Inzidenzwert liegt bei 168,6 / Hinweise zu Schnelltests und PCR-Tests

Coronavirus (Symbolfoto)

© Landkreis Oberhavel

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert für den Landkreis Oberhavel liegt mit Datum von Dienstag, 30.03.2021, bei 168,6. Bisher sind im Landkreis insgesamt 6.808 Menschen positiv auf das SARS CoV2-Virus getestet worden. Seit Montag, 29.03.2021, wurden 47 Neuinfektionen registriert. 237 Personen sind seit Beginn der Pandemie an oder infolge einer Coronainfektion verstorben. (Quelle: Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Brandenburg, 30.03.2021, 00.00 Uhr). Zuletzt verstarben ein 80- und ein 87-jähriger Oranienburger, ein 80-jähriger Veltener sowie zwei Hohen Neuendorfer – 86 und 88 Jahre alt.

Weitere Neuinfektionen wurden in Gemeinschaftseinrichtungen registriert: Nachdem Ende vergangener Woche ein Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft in Bärenklau positiv auf das Coronavirus getestet und die Kontaktpersonen in einer anderen Einrichtung untergebracht worden waren, ist jetzt ein weiterer Fall aufgetreten. Derzeit werden Kontaktpersonen ermittelt, ein mobiles Abstrichteam wird entsprechende Tests vornehmen.

Die Gesamtzahl der COVID19-Fälle seit Beginn der Pandemie verteilt sich wie folgt auf die Kommunen im Landkreis: Birkenwerder: 242 (+13)*, Fürstenberg/Havel: 278 (+32), Glienicke/Nordbahn: 335 (+10), Gransee: 266 (+12), Großwoltersdorf: 36 (+3), Hennigsdorf: 877 (+17), Hohen Neuendorf: 820 (+18), Kremmen: 197 (+7), Leegebruch: 224 (+7), Liebenwalde: 121 (+16), Löwenberger Land: 257 (+10), Mühlenbecker Land: 437 (+9), Oberkrämer: 378 (+11), Oranienburg: 1.386 (+56), Schönermark: 18 (+0), Sonnenberg: 25 (+1), Stechlin: 46 (+0), Velten: 386 (+5), Zehdenick: 485 (+11), ohne Angabe des Wohnortes: 7 (+3). (*Angaben in Klammern seit 25.03.2021)

Hinweise zu Schnelltests und PCR-Tests

Den Landkreis Oberhavel erreichen vermehrt Nachfragen zum Thema Schnelltests und PCR-Tests. In den Testzentren und bei beauftragten Teststellen können Bürgerinnen und Bürger einmal pro Woche einen kostenfreien Schnelltest vornehmen lassen. Im Testzentrum in Lehnitz kann darüber hinaus – sollte dort beim Schnelltest ein positives Ergebnis festgestellt werden – gleich an Ort und Stelle ein PCR-Test zur weiteren Abklärung erfolgen. Ansonsten werden PCR-Testungen im Testzentrum Lehnitz ausschließlich durch das Gesundheitsamt angeordnet. Wünsche von Bürgerinnen und Bürgern, einen negativen Schnelltest zusätzlich mit einem PCR-Test absichern zu wollen, können nicht erfüllt werden.

An den Teststellen werden generell keine Personen getestet, die Krankheitszeichen wie Fieber, trockenen Husten, Schnupfen, Abgeschlagenheit, Atemprobleme, Halskratzen, Kopf- und Gliederschmerzen aufweisen. Sie sollten sich zunächst an ihren Hausarzt oder an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 wenden. Gegebenenfalls werden diese dann einen PCR-Test veranlassen.

Hinweise zu den Fallzahlen:

Der Landkreis Oberhavel leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Land Brandenburg weiter. Diese Daten gehen nach einer Plausibilitätsprüfung in die tägliche Meldung der Fallzahlen des Landes Brandenburg ein. Durch das Land Brandenburg werden die Daten an das Robert Koch-Institut (RKI) weitergeleitet.

Die Angabe der Infektionsfälle in den Kommunen erfolgt auf Basis der Fachanwendung OctoWare. Eine gemeindescharfe Zuordnung der aktiven Infektionsfälle ist auf Grundlage der Fachanwendung nicht gegeben. Die Angabe in Klammern bezieht sich auf die Anzahl der Neuinfektionen im Vergleich zur letzten Veröffentlichung der Fallzahlen durch den Landkreis Oberhavel. Die Angabe der Fälle ohne Angabe des Wohnortes basiert auf Meldungen von Ärzten, Kliniken oder Laboren ohne Angabe der Postleitzahl. Eine Recherche des Wohnortes erfolgt im Verlauf der Bearbeitung des Positivfalls und wird im Zuge dessen nachgetragen. Insofern werden den Kommunen ggf. Fälle nachträglich zugeordnet, die nicht als Neuinfektion in die Gesamtzahl der Infektionen einfließen. In Einzelfällen sind zudem Korrekturen aufgrund ungenauer Zuordnungen erforderlich.

Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner.

Eine Angabe der Zahl genesener Personen ist auf Grundlage der Fachanwendung nicht möglich. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet.