Wenn Sie bereits in einem Verfahren betroffen sind, wenden Sie sich bitte an die Kontaktperson, die im Anhörungsschreiben oder im Bescheid benannt ist.
Ihr Anliegen können Sie gern auch unter Angabe Ihres Aktenzeichens an die oben genannte E-Mail-Adresse schicken.
Bitte beachten Sie:
Einsprüche gegen Bußgeldbescheide können nur wirksam per E-Mail mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden.
Weitere Hinweise dazu finden Sie hier.