Behördliche Namensänderung
Der Antrag auf eine behördliche Namensänderung muss bei den örtlichen Ordnungsämtern/Standesämtern erfolgen.
Voraussetzungen für eine Namensänderung
Voraussetzungen für eine Namensänderung sind:
- Sie sind Deutscher oder Asylberechtigter, ausländischer Flüchtling, Staatenloser, heimatloser Ausländer oder Kontingentflüchtling.
- Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland.
- Es liegt ein wichtiger Grund vor, der die Namensänderung rechtfertigt.
Gebühren
Die Gebühren für eine behördliche Namensänderung richten sich nach dem Verwaltungsaufwand:
- Änderung oder Feststellung eines Familiennamens: 2,50 bis 1.022 Euro
- Vornamensänderung: 2,50 bis 255 Euro