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Behördliche Namensänderung

Der Antrag auf eine behördliche Namensänderung muss bei den örtlichen Ordnungsämtern/Standesämtern erfolgen.

Voraussetzungen für eine Namensänderung

Voraussetzungen für eine Namensänderung sind:
  • Sie sind Deutscher oder Asylberechtigter, ausländischer Flüchtling, Staatenloser, heimatloser Ausländer oder Kontingentflüchtling.
  • Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland.
  • Es liegt ein wichtiger Grund vor, der die Namensänderung rechtfertigt.
Die Entscheidung darüber, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, trifft die Kreisverwaltung Oberhavel.

Gebühren

Die Gebühren für eine behördliche Namensänderung richten sich nach dem Verwaltungsaufwand:
  • Änderung oder Feststellung eines Familiennamens: 2,50 bis 1.022 Euro
  • Vornamensänderung: 2,50 bis 255 Euro