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Arbeit ­­ Fachdienst Migration - Phase 2 - "Warten auf die Asyl-Entscheidung"

Nach einem dreimonatigen Aufenthalt im Bundesgebiet kann eine Beschäftigungsaufnahme mit Genehmigung der Ausländerbehörde und der Zustimmung der Arbeitsagentur erlaubt werden. Dies gilt auch für Praktika und Ausbildungen sowie Maßnahmen.

Der Fachdienst Migration spricht Verpflichtungen zur Teilnahme an Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) gemäß Asylbewerberleistungsgesetz aus.