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Arbeit ­­ Fachdienst Migration - Phase 1 - "Ankommen"

Das Ausüben einer Erwerbstätigkeit ist Asylsuchenden gemäß § 32 Beschäftigungsverordnung innerhalb der ersten drei Monate im Bundesgebiet nicht erlaubt.

Der Fachdienst Migration stellt einen Bescheid über Asylbewerberleistungen aus.