Sprache und Bildung Fachdienst Migration - Phase 1 - "Ankommen"
Der Fachdienst Migration stellt bei guter Bleibeperspektive gemäß § 5b des Asylgesetzes in Verbindung mit § 44 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes eine Berechtigung zum Integrationskurs aus.
Außerdem gibt er eine Liste der Bildungsträger aus, die einen Integrationskurs anbieten.