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Amtsärztlicher Dienst und Gesundheitspass

https://ohv.gotzg.de
QR-Code_Gesundheitspass

Bitte beachten Sie: Seit September 2023 findet die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Lebensmitteln (Gesundheitspass) ausschließlich online statt.

Zur Online-Hygienebelehrung gelangen Sie über den Link https://ohv.gotzg.de oder über den QR-Code rechts. 

Wenn Sie gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder mit diesen handeln, benötigen Sie vor der erstmaligen Ausübung eine Belehrung nach § 42 Infektionsschutzgesetz. Im Anschluss erhalten Sie den sogenannten Gesundheitspass.

Der Gesundheitspass muss aktuell und nicht älter als drei Monate sein, wenn Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen.

Eine Belehrung ist nicht erforderlich, wenn Sie:

  • ausschließlich mit bereits verpackten Lebensmitteln umgehen oder
  • noch im Besitz eines Zeugnisses nach § 18 Bundesseuchengesetz sind.


Lebensmittel, für die ein Gesundheitspass nötig ist.

Ein Gesundheitspass wird für den Umgang mit folgenden Lebensmitteln benötigt:

  • Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus
  • Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis
  • Fische, Krebse oder Weichtiere oder Erzeugnisse daraus
  • Eiprodukte
  • Säuglings- oder Kleinkindernahrung
  • Speiseeis oder Speiseeishalberzeugnisse
  • Backwaren mit einer Füllung oder Auflage, die gebacken oder erhitzt wird
  • Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonaisen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen
  • Sprossen und Keimlinge zum Rohverzehr sowie Samen zur Herstellung von Sprossen und Keimlingen zum Rohverzehr


In wenigen Schritten zur Teilnahmebescheinigung:

  1. Internetseite aufrufen - https://ohv.gotzg.de (ab 01.09.2023)
  2. Anmelden
  3. Termin auswählen
  4. Online bezahlen
  5. Belehrung durchlaufen
  6. Teilnahmebescheinigung herunterladen

Die Gebühren betragen 45,00 Euro. Belehrungen für ein Schülerpraktikum, für ein Freiwilliges- Soziales Jahr, Freiwilliges- Ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst und Praktikas im Rahmen der Schulbildung und Berufsvorbereitung oder ähnlicher Praktikas sind kostenfrei. Es wird hier ausschließlich die Erstbelehrung angeboten, die notwendigen Folgebelehrungen werden beim Arbeitgeber durchgeführt.


Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Gesundheitspass - online

  1. Welche technischen Voraussetzungen sind notwendig?
    Eine stabile Internetverbindung und ein PC, Laptop, Tablet oder Handy.

  2. Welche Bezahlmöglichkeiten habe ich?
    Sie bezahlen online, z.B. über Giropay, Paypal, paydirekt, Kreditkarte

  3. Benötige ich einen Ausweis mit Online-Ausweisfunktion?
    Nein. Sie werden zu Ihrem Termin angerufen, die Legitimationskontrolle erfolgt per Video-Ident-Verfahren, d.h. Sie zeigen Ihr Ausweisdokument in die Kamera. Dafür stehen derzeit WhatsApp, Ginlo, Signal, Facetime und Telegram zur Verfügung.

  4. Erhalte ich während der Belehrung Unterstützung?
    Für die Einweisung und Fragen steht Ihnen während des gesamten Termins ein Ansprechpartner telefonisch zur Verfügung.

  5. Was ist, wenn ich meinen Termin nicht wahrnehme?
    Sie erhalten eine Email mit der Bitte einen neuen Termin zu vereinbaren oder die Rückerstattung zu veranlassen.

  6. Gibt es Besonderheiten bei Personen unter 18 Jahren?
    Belehrungen für ein Schulpraktikum, für ein Freiwilliges- Soziales Jahr, ein Freiwilliges- Ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst und Praktikas im Rahmen der Schulbildung und Berufsvorbereitung oder ähnlicher Praktikas sind kostenfrei. Den dafür notwendigen Gutscheincode erhalten Sie vom Gesundheitsamt unter der Rufnummer: 03301/601-3769. Eltern bzw. Sorgeberechtigte müssen vor der Belehrung eine Einverständniserklärung unterschreiben und per Email abschicken.

  7. Gibt es Ermäßigungen für Erwachsene?
    Die geltende Gebührenordnung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz sieht keine Ermäßigungen vor.

Amtsärztlicher Dienst

Der Amtsärztliche Dienst des Fachbereiches Gesundheit erstellt Gutachten für Behörden, sonstige öffentliche Einrichtungen und Sozialleistungsträger.

Amtsärztliche Stellungnahmen, Zeugnisse und Gutachten werden i.d.R. nach ärztlicher Untersuchung erteilt bzw. erstellt. Die Untersuchungen erfolgen durch die Amtsärztin bzw. Ärzten/-innen des Fachbereiches Gesundheit des Landkreises Oberhavel und umfassen die Erhebung der Krankheitsvorgeschichte, körperliche Untersuchung sowie ggf. Funktionsteste (Hör- und Sehtest) und Laboruntersuchungen.


Untersuchungen für folgende Anlässe werden im Auftrag anderer Behörden bzw. für Fachbereiche des Landkreises Oberhavel durchgeführt:


• Begutachtungen gemäß beamtenrechtlicher Vorschriften, wie z.B. Übernahme in ein Beamtenverhältnis, Feststellung der Dienstfähigkeit, Beurteilung von Dienstunfallfolgen

• Medizinische Fragestellungen rund um die Beihilfe, wie z.B. Notwendigkeiten von Rehabilitationsmaßnahmen (Kur)

• Begutachtungen nach Sozialgesetzbuch (SGB II, SGB XII), u. a. Pflegebedürftigkeit, Eingliederungshilfen, medizinische Notwendigkeit von Heil- und Hilfsmitteln, Mehrbedarf

• Untersuchungen für die Ausländerbehörde


In folgenden Fällen führt der Fachbereich Gesundheit auch Untersuchungen für Privatpersonen durch, sofern dies durch Gesetz, Verordnung oder Verwaltungsvorschrift vorgesehen ist:


• Prüfungsfähigkeit (wenn in einer Prüfungsordnung das amtsärztliche Zeugnis im Krankheitsfall rechtlich vorgeschrieben ist)

• Begutachtung zur Feststellung eines Nachteilausgleich, Fristverlängerung in Prüfungssituationen

• Bescheinigungen für das Finanzamt

• Bescheinigungen zum Adoptionsverfahren

• Vaterschaftsfeststellungen

Nach Beauftragung des Fachbereiches Gesundheit durch eine andere Behörde erfolgt eine Terminbenachrichtigung zur Untersuchung durch den Fachbereich Gesundheit. Anderenfalls sind Terminabsprachen telefonisch, elektronisch oder schriftlich möglich.

Amtsärztliche Begutachtung zur Frage der Prüfungsfähigkeit

Eine Amtssärtzliche Begutachtung zur Frage der Prüfungsfähigkeit ist auf Anordnung des Prüfungsamtes erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Vorhandene ärztliche Unterlagen (Befundberichte, Krankenhausentlassungsberichte, Röntgenbefunde, Laborbefunde, EKG und Ähnliches)
  • Schwerbehindertenausweis/ Bescheid des Verdorgungsamtes
  • Namen und Anschrift Ihrer behandelnden Ärzte
  • Medikamentenplan
  • ausgefüllter Anamnesebogen

Elektronische Datenträger (DVD/ CD) können aus sicherheitstechnischen Gründen nicht verwendet werden.

Voraussetzungen

Aufgrund der örtlichen Zuständigkeit der Gesundheitsämter wird die amtsärztliche Untersuchung nur für die Antragsteller und Antragstellerinnen durchgeführt, die ihren Wohnsitz im Landkreis Oberhavel haben.

Allgemeine Hinweise

Untersuchungen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, ist unbedingt eine rechtzeitige Absage erforderlich.

Gebühren

Die Kosten trägt die untersuchte Person. Die Gebühr wird gemäß der Verwaltungsgebührensatzung des Landkreises Oberhavel berechnet.

Amtsärztliche Begutachtung: Vorlage beim Finanzamt

Bestehen beim Finanzamt Zweifel an der medizinischen Notwendigkeit Ihrer geltend gemachten Krankheitskosten, müssen Sie ein amtsärztliches Attest beziehungsweise eine Bescheinigung vorlegen. Dieses Attest muss ausgestellt sein, bevor Sie eine Therapie/ Maßnahme beginnen und bevor Sie Medikamente oder Hilfsmittel kaufen. In seltenen Fällen kann auch ein nachträglich ausgestelltes amtsärztliches Attest ausreichen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Vorhandene ärztliche Unterlagen (Befundberichte, Krankenhausentlassungsberichte, Röntgenbefunde, Laborbefunde, EKG und Ähnliches)
  • Schwerbehindertenausweis/ Bescheid des Verdorgungsamtes
  • Namen und Anschrift Ihrer behandelnden Ärzte
  • Medikamentenplan
  • ausgefüllter Anamnesebogen

Elektronische Datenträger (DVD/ CD) können aus sicherheitstechnischen Gründen nicht verwendet werden.

Voraussetzungen

Aufgrund der örtlichen Zuständigkeit der Gesundheitsämter wird die amtsärztliche Untersuchung nur für die Antragsteller und Antragstellerinnen durchgeführt, die ihren Wohnsitz im Landkreis Oberhavel haben.

Allgemeine Hinweise

Untersuchungen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, ist unbedingt eine rechtzeitige Absage erforderlich.

Gebühren

Die Kosten trägt die untersuchte Person. Die Gebühr wird gemäß der Verwaltungsgebührensatzung des Landkreises Oberhavel berechnet.

Amtsärztliche Begutachtung zur Festellung eines Nachteilsausgleichs bei Studierenden

Studierende, die im Zusammenhang mit ihrem Studium oder in diesem Rahmen zu absolvierenden Prüfungen eine Behinderung oder eine chronische Erkrankung geltend machen, können nach Erstellung eines amtsärztlichen Gutachtens einen Nachteilsausgleich durch die Universität/ Hochschule erhalten.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Vorhandene ärztliche Unterlagen (Befundberichte, Krankenhausentlassungsberichte, Röntgenbefunde, Laborbefunde, EKG und Ähnliches)
  • Schwerbehindertenausweis/ Bescheid des Verdorgungsamtes
  • Namen und Anschrift Ihrer behandelnden Ärzte
  • Medikamentenplan
  • ausgefüllter Anamnesebogen

Elektronische Datenträger (DVD/ CD) können aus sicherheitstechnischen Gründen nicht verwendet werden.


Voraussetzungen

Aufgrund der örtlichen Zuständigkeit der Gesundheitsämter wird die amtsärztliche Untersuchung nur für die Antragsteller und Antragstellerinnen durchgeführt, die ihren Wohnsitz im Landkreis Oberhavel haben.

Allgemeine Hinweise

Untersuchungen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, ist unbedingt eine rechtzeitige Absage erforderlich.

Gebühren

Die Kosten trägt die untersuchte Person. Die Gebühr wird gemäß der Verwaltungsgebührensatzung des Landkreises Oberhavel berechnet.

Amtsärztliche Begutachtung: Adoption

Sie benötigen zur Adoption von Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen eine Untersuchung zur Feststellung der Adoptionseignung. Die Untersuchung bewziehungsweise Einschätzung der Eignung kann durch den Hausarzt erfolgen.
In Ausnahmefällen kann die Begutachtung auch im Fachbereich Gesundheit des Landkreises Oberhavel erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Vorhandene ärztliche Unterlagen (Befundberichte, Krankenhausentlassungsberichte, Röntgenbefunde, Laborbefunde, EKG und Ähnliches)
  • Schwerbehindertenausweis/ Bescheid des Verdorgungsamtes
  • Namen und Anschrift Ihrer behandelnden Ärzte
  • Medikamentenplan
  • ausgefüllter Anamnesebogen

Elektronische Datenträger (DVD/ CD) können aus sicherheitstechnischen Gründen nicht verwendet werden.

Voraussetzungen

Aufgrund der örtlichen Zuständigkeit der Gesundheitsämter wird die amtsärztliche Untersuchung nur für die Antragsteller und Antragstellerinnen durchgeführt, die ihren Wohnsitz im Landkreis Oberhavel haben.

Allgemeine Hinweise

Untersuchungen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, ist unbedingt eine rechtzeitige Absage erforderlich.

Gebühren

Die Kosten trägt die untersuchte Person. Die Gebühr wird gemäß der Verwaltungsgebührensatzung des Landkreises Oberhavel berechnet.

Schleimhautzellentnahme im Rahmen einer Vaterschaftsfeststellung

Soll der Test nur privat und zunächst ohne gerichtliche Relevanz gemacht werden?

Wenn sich die Beteiligten (Mutter und Vater sowie das im minderjährigen Fall bevormundete Kind) einig sind, dass sie diesen Test machen wollen, kann zunächst ein privater Vaterschaftstest durchgeführt werden. Privat bedeutet hier, dass kein Gericht eingeschaltet wird und im Regelfall auch kein aufwändiges Vaterschaftsgutachten erstellt wird. Dennoch muss die Probennahme laut deutschem Recht von einer neutralen dritten Person (Arzt, Mitarbeitende Jugendamt oder Gesundheitsamt, Labormitarbeitende) durchgeführt und dokumentiert werden, welche die Proben anschließend dem Labor übersendet oder übergibt.

Dies schreibt das deutsche Gendiagnostikgesetz vor, an welches sich die deutschen Labore und Anbieter halten müssen. Ihr Vorteil dabei ist jedoch, dass im Fall einer späteren Hinzuziehung des Gerichts meist kein erneuter Test durchgeführt werden muss und Sie dann nicht doppelt zahlen müssen. Der zuständige Richter hat jedoch die Beweismittelfreiheit, so dass er einen erneuten Test von einem anderen Labor beauftragen kann, wenn er Zweifel hat.

Erforderliche Unterlagen

  • Testkit, das selbst zu besorgen ist
  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde des Kindes

Voraussetzungen

Aufgrund der örtlichen Zuständigkeit der Gesundheitsämter wird die amtsärztliche Untersuchung nur für die Antragsteller und Antragstellerinnen durchgeführt, die ihren Wohnsitz im Landkreis Oberhavel haben.

Allgemeine Hinweise

Untersuchungen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, ist unbedingt eine rechtzeitige Absage erforderlich.

Gebühren

Die Kosten für die Schleimhautzellentnahme trägt die beauftragende Person. Die Gebühr wird gemäß der Verwaltungsgebührensatzung des Landkreises Oberhavel berechnet.

Für die gerichtliche Feststellung wird ein genetisches Abstammungsgutachten (DNA-Vaterschaftstest) durchgeführt. Dazu wird das Gericht einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für genetische Abstammungsbegutachtung bestellen und mit der Durchführung per Gerichtsbeschluss beauftragen. Anschließend werden den Beteiligten die Termine für eine zweifelsfrei dokumentierte Probennahme beim GEsundheitsamt oder niedergelassenen Facharzt mitgeteilt. Von dort aus werden die dokumentierten Proben an das DNA-Labor gesendet und von fachkundigen Mitarbeitenden untersucht.