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Datum: 09.04.2020

Soforthilfe für Tierheime

Förderrichtlinie des Landkreis Oberhavel zum Wohlergehen von Tieren in Kraft getreten

Der Landkreis Oberhavel hat eine Förderrichtlinie zum Wohlergehen von Tieren in Tierheimen auf den Weg gebracht. Danach können pro Antrag bis zu 10.000 Euro bereitgestellt werden. Antragsberechtigt sind Tierschutzvereine und -organisationen, deren Tierheimstandort auf dem Gebiet des Landkreises Oberhavel liegt und die über eine Erlaubnis nach §11 Absatz 1 Ziffer 3 des Tierschutzgesetzes verfügen.

„Mit diesen finanziellen Mitteln wollen wir in der derzeitigen schwierigen Situation die Versorgung von Tieren in Tierheimen unterstützen”, erläutert Egmont Hamelow, Dezernent für Bauen, Wirtschaft und Umwelt die Initiative. Das Förderprogramm des Landkreises Oberhavel ergänzt das Soforthilfeprogramm der Bundes- und Landesregierung. „Dabei schließen wir die Lücke zu einem Bereich, für den die staatlichen Mittel auf Bundes- und Landesebene nicht zutreffen, weil diese sich ausschließlich an Gewerbetreibende der freien Wirtschaft sowie an wirtschaftlich tätige Vereine und Stiftungen richten. Fehlende Einnahmen aus dem ideellen Bereich, wie beispielsweise Spenden, sind davon ausgenommen”, so Hamelow.

Tierheime verzeichnen derzeit einen enormen Rückgang an Spenden, Tiervermittlungen und sonstigen Einnahmen. Die finanzielle Not hat Auswirkungen auf die Versorgung der Tiere sowie deren tiermedizinische Betreuung, die mit dem Programm unterstützt werden soll.

Anträge sind bis zum 30.04.2020 schriftlich beim Landkreis Oberhavel, Dezernat I, Adolf-Dechert-Straße 1, 16515 Oranienburg einzureichen. Das Antragsformular sowie die Richtlinie stehen auf der Webseite des Landkreises unter www.oberhavel.de/tier-soforthilfe zur Verfügung.

Kontakt:

Landkreis Oberhavel
Dezernat für Bauen, Wirtschaft und Umwelt
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Telefon: 03301 601-201
E-Mail: Dezernat.1@oberhavel.de