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Datum: 26.06.2020

Reisezeit gleich Quarantänezeit?

 

Amtsarzt Christian Schulze weist auf geltende Regeln für Reiserückkehrer aus Risikogebieten hin

Die Sommerferien haben gerade begonnen und was kann es da Schöneres geben als einige Urlaubstage auf Reisen zu verbringen? Anlässlich der bevorstehenden Reisezeit informiert das Gesundheitsamt Oberhavel über die aktuell im Land Brandenburg geltenden Bestimmungen:

„Die von der Landesregierung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie Mitte Juni beschlossenen Lockerungen bedeuten auch für die Bürgerinnen und Bürger Oberhavels ein hohes Verantwortungsbewusstsein. Die wiedergewonnene Freiheit, in den Sommermonaten nahezu ungehindert verreisen zu können, verlangt viel Disziplin, um eine erneute Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern", appelliert Amtsarzt Christian Schulze.

Grundsätzlich gelten in Brandenburg weiterhin die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln: „Wer Urlaub außerhalb Brandenburgs, aber in Deutschland macht, sollte sich in jedem Fall am Urlaubsort im jeweiligen Bundesland erkundigen, welche konkreten Bestimmungen dort gelten“, empfiehlt der Amtsarzt. Beispielsweise sollten sich Reisende vorab erkundigen, wo genau in einzelnen Regionen die Maskenpflicht gilt.

Für Auslandsreisen verweist der Amtsarzt auf die aktuelle Quarantäneverordnung: Entscheidend für Ein- und Rückreisende ist, ob sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Davon hängt ab, ob eine Pflicht zur Absonderung besteht, also ob sich jemand nach der Einreise nach Brandenburg in häusliche Quarantäne begeben muss. Die internationalen Risikogebiete werden vom Robert-Koch-Institut (www.rki.de) in einer Liste veröffentlicht, welche fortlaufend überprüft und regelmäßig aktualisiert wird. Derzeit sind dort unter vielen anderen Ländern auch Schweden, die Türkei, Ägypten und zahlreiche Bundesstaaten in den USA als Risikogebiete ausgewiesen.

Wer auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland einreist und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten hat, ist verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg für 14 Tage in die Quarantäne zu begeben. Betroffene dürfen in diesem Zeitraum auch keinen Besuch von Personen empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören. „Damit soll erreicht werden, dass nicht durch Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet neue Infektionsherde entstehen“, wirbt Schulze um Verständnis bei der Oberhaveler Bevölkerung.

Ausnahmen von der häuslichen Quarantäne sind in der Quarantäneverordnung vorgesehen, aber an strenge Voraussetzungen geknüpft: Wer dem örtlichen Gesundheitsamt unverzüglich nach der Einreise ein ärztliches Zeugnis in deutscher oder englischer Sprache vorlegt, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus vorhanden sind, muss sich nicht in Quarantäne begeben. Amtsarzt Christian Schulze weist darauf hin, dass sich das ärztliche Zeugnis auf eine molekularbiologische Testung auf eine Infektion mit dem SARS CoV2-Virus stützen muss, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem sonstigen durch das Robert-Koch-Institut veröffentlichten Staat durchgeführt wurde. Die Testung darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise in die Bunderepublik Deutschland erfolgt sein, so die derzeit in Brandenburg geltende gesetzliche Regelung.

„Ich hoffe sehr, dass sich alle Oberhavelerinnen und Oberhaveler, deren Urlaub in ein Risikogebiet bevorsteht, bei ihrer Rückkehr an die genannten Vorgaben halten und wir alle gemeinsam ein neues Ausbruchsgeschehen im Landkreis verhindern können", bekräftigt der Amtsarzt.