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Datum: 23.03.2020

Landrat Weskamp: Zusammen halten – Abstand halten!

Land verfügt weitere Einschränkungen / Landrat ruft auf, die neuen Regeln einzuhalten

Coronavirus: Aktuelle Lage in Oberhavel

© Landkreis Oberhavel

Die Zahlen der im Landkreis Oberhavel positiv auf das SARS CoV2-Virus getesteten Personen liegen aktuell bei 37. Die gesunkene Zahl ist darauf zurückzuführen, dass eine Person doppelt erfasst wurde und eine Person nicht im Landkreis Oberhavel gemeldet ist, wie erst jetzt bekannt wurde (Stand: 23.03.2020, 12.00 Uhr).

34 der positiv getesteten Personen befinden sich aktuell in häuslicher Quarantäne, zwei Personen werden stationär behandelt. Leider war am Freitagabend auch ein Todesfall zu beklagen. 430 Oberhavelerinnen und Oberhaveler stehen derzeit temporär zu Hause unter Quarantäne, weil sie begründete Verdachtsfälle sind. 183 Menschen wurden negativ auf das Coronavirus getestet, bei 247 Personen steht das Testergebnis noch aus.

Die Fälle verteilen sich auf die Kommunen im gesamten Landkreis: Oranienburg (7), Hohen Neuendorf (6), Oberkrämer (6), Glienicke/Nordbahn (5), Hennigsdorf (4), Velten (3), Mühlenbecker Land (2) sowie Liebenwalde, Leegebruch, Löwenberger Land und Zehdenick (jeweils 1 Fall).

Wegen der zunehmenden COVID-19-Erkrankungen haben sich Bund und Länder am Sonntagnachmittag auf ein gemeinsames Vorgehen zur Eindämmung des Virus geeinigt. Daraufhin hat das Land Brandenburg seine bereits seit Dienstag, 17.03.2020 geltende Eindämmungsverordnung am Sonntagabend noch einmal verschärft. Die bisher geltende Verordnung wird davon abgelöst.

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie gelten daher auch für alle Bürgerinnen und Bürger in Oberhavel seit dem heutigen Montag, 23.03.2020 neue Regeln. Die neue Verordnung gilt vorerst bis einschließlich zum 19.04.2020 – mit Ausnahme der Regelungen zum Aufenthalt im öffentlichen Raum. Diese gelten bis einschließlich zum 05.04.2020.

  • Bis vorerst zum 05.04.2020 gilt: Das Betreten öffentlicher Orte ist untersagt. Als öffentliche Orte gelten insbesondere öffentliche Wege, Straßen, Plätze, Verkehrseinrichtungen, Grünanlagen und Parks. Es gibt aber Ausnahmen:
    - für den Weg zur Arbeit,
    - für Arzt- und Tierarztbesuche; dazu gehören auch Psycho- und Physiotherapeuten, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist,
    - zur Abgabe von Blutspenden,
    - zum Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen sowie zur Wahrnehmung des Sorgerechts, zur Begleitung Sterbender sowie zur Teilnahme an Beerdigungen im engsten Familienkreis,
    - für Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie zur Versorgung von Tieren,
    - zur Wahrnehmung dringend und nachweislich erforderlicher Termine bei Behörden, Gerichten, Gerichtsvollziehern, Rechtsanwälten und Notaren.
  • Dabei ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts gestattet.
  • In der Öffentlichkeit soll grundsätzlich ein Mindestabstand von eineinhalb, besser noch von zwei Metern eingehalten werden.

Bis vorerst zum 19.04.2020 gilt:

  • Gruppen feiernder Menschen – ob im öffentlichen oder privaten Raum – sind inakzeptabel. Deshalb sind öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen und Versammlungen untersagt. Die Nutzung des ÖPNV bleibt erlaubt.
  • Restaurants und andere Gastronomie-Einrichtungen sind zu schließen – ausgenommen ist die Mitnahme von Speisen.
  • Supermärkte, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen bleiben geöffnet, ebenso wie Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau- und Gartenmärkte, Tierbedarfshandel und der Großhandel.
  • Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen bleiben weiterhin geschlossen. Gleiches gilt weiter für Freizeit- und Sporteinrichtungen.
  • Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege, wie Frisöre, Kosmetik-, Massage- oder Tattoostudios bleiben geschlossen. Dienstleistungen im medizinischen und Gesundheitsbereich sowie sonstige helfende Berufe, insbesondere Arztpraxen und Krankenhäuser bleiben offen.
  • Übernachtungsangebote im Inland – egal ob Hotel oder Campingplatz – dürfen nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden.
  • Handwerker und handwerksähnliche Gewerbe sind von den Einschränkungen nicht betroffen.
  • Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen dürfen – wie bisher – keinen Besuch empfangen. Ausgenommen sind ab sofort Hospize. Kinder unter 16 Jahren dürfen einmal am Tag von einer nahestehenden Person für eine Stunde Besuch empfangen, allerdings nicht von Menschen mit Atemwegsinfektionen. Schwerstkranke dürfen – insbesondere zur Sterbebegleitung – Besuch von Seelsorgern und nahestehenden Personen empfangen. Auch Besuche auf Geburtsstationen durch werdende Väter und Väter von Neugeborenen sind in der Regel erlaubt, das gilt auch für Partnerinnen in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften.
  • Der Betrieb von Werkstätten und Tagesförderstätten für Menschen mit Behinderungen sind zu ihrer Notbetreuung zulässig. Das gilt auch für erlaubnispflichtige stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe.
  • In Betrieben, insbesondere mit Publikumsverkehr, sind strikte Hygienemaßnahmen, vor allem zum Schutz von Mitarbeitenden einzuhalten. Warteshlagen sollen vermieden werden.
  • Die Einhaltung der Regeln wird von den Ordnungsbehörden und der Polizei kontrolliert und kann mit Sanktionen, also Bußgeldern belegt werden.

Die Landesregierung hat damit keine Ausgangssperre, aber ein deutliches Kontaktverbot verfügt.

Landrat Ludger Weskamp sagt: „Wir alle wissen, dass die vom Land getroffenen Maßnahmen den Alltag der in Oberhavel lebenden Menschen deutlich verändern werden. Die Einschränkungen unserer gewohnten Freiheiten fallen uns in Oberhavel, wo sich vor 30 Jahren Menschen für genau diese Freiheiten unter größtem persönlichem Einsatz eingesetzt haben, besonders schwer. Kaum jemand von uns hätte noch vor wenigen Wochen geglaubt, dass es auch in unserem Land zu solch massiven Maßnahmen kommen könnte. Doch gegen das neuartige Corona-Virus gibt es noch keinen Impfstoff. Deshalb ist der einzige wirksame Schutz im Moment: Abstand halten! Nur so kann sich unser Gesundheitswesen auf die steigenden Fallzahlen einstellen. Nur so können wir gemeinsam Leben retten!

Ganz besonders danke ich schon heute denjenigen Menschen in unserem Landkreis, die sich tagtäglich bei uns in der Verwaltung, im Einzelhandel an der Supermarktkasse, in den Rettungsstellen und Krankenhäusern, in Arztpraxen und Apotheken, in Pflegeeinrichtungen, bei der Betreuung von Menschen oder im Reinigungsgewerbe für andere einsetzen. Ich danke außerdem denjenigen, die sich in den vergangenen Tagen sehr vorbildlich an die geltenden Regeln gehalten haben: Sie helfen mit, die Verbreitung des Virus – zum Wohle aller – zu verlangsamen.

Und ich ermuntere Sie: Kontakte halten – das muss nicht immer nur auf dem persönlichen Weg geschehen. Auch mit einem Telefonat oder per Skype können wir gemeinsam Zeit verbringen, uns aufmuntern und austauschen. Bitte denken Sie auf diese Weise auch an diejenigen in unserem Landkreis, die sich gerade aufgrund der jetzt geltenden Einschränkungen noch mehr alleine fühlen. Halten Sie Abstand – aber halten Sie zusammen!"

Die Rechtsverordnung ist auf www.oberhavel.de/corona veröffentlicht.

Weitere Informationen

Das Brandenburger Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz hat ein zentrales „Bürgertelefon Corona“ eingerichtet. Es ist von montags bis freitags von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr erreichbar. Die Rufnummer lautet: 0331 866 - 5050.

Erreichbar ist auch weiterhin das Infotelefon beim Oberhaveler Gesundheitsamt. Die Rufnummer lautet 03301 601 - 3900; es ist montags bis freitags von 08.00 bis 15.00 Uhr sowie am Wochenende von 10.00 bis 14.00 Uhr zu erreichen.

Das Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus ist für Fragen zu Quarantänemaßnahmen, den Umgang mit Verdachtsfällen et cetera unter der Rufnummer 30 3464 - 65 100 von Montag bis Donnerstag zwischen 08.00 und 18.00 Uhr sowie am Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr zu erreichen.

Ebenso ist weiter die Hotline für die Notfallbetreuung in Kitas, Horten und der Tagespflege geschaltet. Sie ist unter der Nummer 03301 601-3400 eingerichtet und auch am Dienstag von 09.00 bis 20.00 Uhr erreichbar.