Fliegende Bauten
Sie benötigen eine Ausführungsgenehmigung, bevor Sie diese erstmals aufstellen und gebrauchen können. Diese wird von der Obersten Bauaufsichtsbehörde erteilt und in das sogenannte Prüfbuch eingetragen. Die dafür erforderlichen Bauvorlagen sind beim Landesamt für Bauen und Verkehr einzureichen.
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Fachbereich Bauordnung und Kataster
Sachbearbeiter Bauordnung
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